Verfahrensbeiständin

Als Verfahrensbeiständin vertrete ich die Interessen von Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren.

Erklärung zu den Aufgaben von Verfahrensbeiständen für Kinder

Manchmal wird vor Gericht darüber gestritten, was das Beste für ein Kind ist und wie es in der Familie weitergeht. Dann kann es sein, dass das Gericht mich als Verfahrensbeiständin bestellt.

Bist Du vielleicht so ein Kind?

Als Verfahrensbeiständin soll ich Dir helfen. Es kann sein, dass ich Dich besuche und mit Dir spreche. Ich möchte dann erfahren, wie es Dir geht und was Du Dir wünscht. Was ich erfahre, schreibe und erzähle ich dem Gericht. Das gilt auch für meine eigenen Gedanken dazu, wie es Dir geht und welche Entscheidung gut für Dich ist.  

Auch später spreche ich mit Dir und erkläre Dir, was das Gericht entschieden hat und wie es weitergeht. Ich möchte auch immer wissen, was Du zu dem Streit denkst und wie Du Dich fühlst. 

Weitere Informationen für Kinder und Jugendliche sind unter folgendem Link zu finden: https://www.verfahrensbeistand-bag.de/infos-fuer-kinder-und-jugendliche.htm

Erklärung zu den Aufgaben von Verfahrensbeiständen für große Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Wenn in familiengerichtlichen Verfahren über eine Kindschaftssache gestritten wird, bestellt das Gericht in der Regel nach Maßgabe des § 158 BGB einen Verfahrensbeistand oder eine Verfahrensbeiständin. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich die Eltern über das Sorgerecht oder über Fragen des Umgangs streiten. Manchmal ist auch das Kindeswohl in Gefahr. Aufgabe von Verfahrensbeiständen ist es, das Interesse der betroffenen Kinder und Jugendlichen festzustellen und dieses im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. 

Arbeit mit dem Kind

Als Verfahrensbeiständin nehme ich Kontakt zum Kind auf und verschaffe mir einen Eindruck von seiner Lebenssituation. Ich unterstütze das Kind darin, sich mit seiner Situation auseinanderzusetzen und seinen Willen zu erkennen und zu äußern. Dabei informiere ich das Kind altersangemessen über das Gerichtsverfahren und den möglichen Ausgang des Verfahrens. Ich bereite das Kind zudem auf die richterliche Anhörung vor und begleite es während der Anhörung.

Arbeit mit den Eltern

Je nach Fallgestaltung kann es sein, dass ich Gespräche mit den Eltern, dem Kindergartenpersonal, Lehrern, sonstigen Bezugspersonen, dem Jugendamt oder dem/r Sachverständigen führe und an einer einvernehmlichen Lösung mitwirke.
 

Arbeit mit dem Gericht

Ich berichte dem Gericht die Ergebnisse meiner Arbeit. Im Einzelnen sind dies der ermittelte Kindeswille, etwaige Lösungsvorstellungen des Kindes oder des/r Jugendlichen, Beobachtungen und gewonnene Eindrücke während der Gespräche, Interaktionsbeobachtungen sowie die Aussagen anderer Beteiligter. Mit einer abschließenden Stellungnahme gebe ich eine Empfehlung dazu ab, wie eine kindgerechte Lösung aussehen könnte. 

Kontakt

Leonie Maria Ebbing, Rechtsanwältin

Wrangelstraße 111
20253 Hamburg-Eimsbüttel

040 593 625 144
kanzlei@ebbinghamburg.de