Info | anwaltliche Beratung

Von der Beratung bis zum Gerichtsurteil.

Waren Sie noch nie beim Anwalt? Hier können Sie sich über den gewöhnlichen Verlauf eines anwaltlichen Mandats informieren.

Das Erstberatungsgespräch

Sofern Sie mich als Rechtsanwältin beauftragen, geht es in der Regel erst einmal darum, im Rahmen eines Erstberatungsgespräches den Sachverhalt zu erkunden und eine rechtliche Einschätzung abzugeben. Im Anschluss leite ich meistens die ersten rechtlichen Schritte ein, um Ihr Anliegen effizient und schnell umzusetzen. 

Es kann aber auch sein, dass Ihr Auftrag mit dem Erstberatungsgespräch endet. Dann dient das Gespräch nur als Entscheidungshilfe dahingehend, ob es sich aus juristischer Sicht für Sie lohnt, Ihr Interesse weiterzuverfolgen. Auch wenn Sie selbst in Anspruch genommen werden, ist es wichtig zu wissen, ob der Gegner seinen Anspruch erfolgreich durchsetzen kann oder nicht.

Die vorgerichtliche Tätigkeit

Sofern dies nach dem Erstberatungsgespräch angezeigt ist, wende ich mich außergerichtlich an die Gegenseite, um Ihr Interesse durchzusetzen. 

Einige Aufträge finden nach diesem Schritt ein Ende, weil die Gegenseite beispielsweise die Forderung erfüllt.  

Es kann aber auch sein, dass ich Ihnen in diesem Stadium zu einer Einigung verhelfe. Eine Einigung kann aufgrund nicht eindeutiger Erfolgsaussichten, aber auch aufgrund einer vielschichtigen und unklaren Gemengelage in wirtschaftlicher und/ oder persönlicher Hinsicht sinnvoll sein. 

Die Tätigkeit vor Gericht

Sofern sich der Streit nicht außergerichtlich erledigt, reicht in der Regel eine der Parteien eine Klage* ein. Im Anschluss tauschen die Parteien ihre Argumente schriftlich aus. 

Meist findet dann ein Gerichtstermin statt, in dem das Gericht versucht, auf eine Einigung hinzuwirken. Nicht selten wird der Streit in diesem Stadium durch einen gerichtlichen Vergleich beendet.

In den überwiegenden Fällen endet das Verfahren aber erst nach dem ersten oder zweiten Gerichtstermin durch ein Urteil. 

Oft ist der Streit spätestens dann beendet. 
Es kann aber auch sein, dass die unterlegene Partei Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. 

Dann vertrete ich Sie in der nächsten Instanz. 

*Hinweis: Die verfahrensrechtlichen Begriffe in familiengerichtlichen Verfahren weichen von den hier verwendeten ab. 

Als Rechtsanwältin berate ich Sie in allen rechtlichen Fragen. Ich vertrete Sie außergerichtlich und vor den Gerichten. 

Kommen Sie gerne auf mich zu und vereinbaren Sie einen zeitnahen Termin für eine Erstberatung. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ich Ihren Beratungsbedarf mit meinem Angebot abdecke oder wenn Sie vorab weitere Auskünfte wünschen, können Sie sich ebenfalls gerne melden. 

Kontakt

Leonie Maria Ebbing, Rechtsanwältin

Wrangelstraße 111
20253 Hamburg-Eimsbüttel

040 593 625 144
kanzlei@ebbinghamburg.de